Kosten & Förderungen
In der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen spielen Kosten und Förderungen eine entscheidende Rolle. Es ist wichtig, dass die finanzielle Belastung für Betroffene und deren Familien tragbar bleibt und Unterstützung in Form von Förderungen in Anspruch genommen werden kann. In diesem Zusammenhang ist es essenziell, über die Kostenstrukturen und möglichen finanziellen Unterstützungen informiert zu sein, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Unsere Angebotserstellung ist kostenlos – kontaktieren Sie uns!
Unser Beratungsgespräch sowie die Analyse des Pflegefalls und Pflegebedarfs, sowie die Klärung von Förderungen und Zuschüssen ist für Sie kostenfrei.
Zum Beispiel in Pflegestufe 7, beträgt die Eigenleistung der Patientin, des Patienten pro Tag nur € 14,50. Zuzüglich einmaliger Bearbeitungsgebühr und Fahrtkostenpauschale.
Wir erstellen individuell für Ihren Bedarf ein für Sie unverbindliches, kostenfreies Komplett-Angebot!
Kosten & Förderungen
Höhe des Pflegegeldes
Pflegestufe 1
Betrag in Euro (monatlich, 2024)- mehr als 65 Stunden
Pflegestufe 2
Betrag in Euro (monatlich, 2024)- mehr als 95 Stunden
Pflegestufe 3
Betrag in Euro (monatlich, 2024)- mehr als 120 Stunden
Pflegestufe 4
Betrag in Euro (monatlich, 2024)- mehr als 160 Stunden
Pflegestufe 5
Betrag in Euro (monatlich, 2024)- mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
Pflegestufe 6
Betrag in Euro (monatlich, 2024)- mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
Pflegestufe 7
Betrag in Euro (monatlich, 2024)- mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt
NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
Pflegebedürftige Menschen in Niederösterreich können jährlich eine Unterstützung durch den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck erhalten. Dieser beträgt € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person und muss bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden. Die Förderung zum Beispiel für das Jahr 2024 kann zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2024 beantragt werden. Wichtig ist, dass das Datum des Antrags entscheidend ist und nicht das Datum der Entscheidung darüber. Eine Verzögerung bei der Bearbeitung des Antrags hat keine Auswirkungen auf die Entscheidung darüber.
Es gibt nichts Schöneres, als mit Menschen zu
arbeiten.
Es gibt nichts Schöneres, als mit Menschen zu
arbeiten.
Unsere Priorität liegt darin, sicherzustellen, dass Pflege für Sie leistbar ist. Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz und faire Preise für alle Beteiligten. Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung variieren je nach Betreuungsaufwand und den Qualifikationen der Personenbetreuer:innen.
Eine wichtige Neuigkeit:
Ab dem 1. September 2023 wurde die staatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung von € 640,– auf € 800,– pro Monat erhöht.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen über unsere 24-Stunden-Betreuung für pflegebedürftige Menschen. Füllen Sie einfach das Formular aus und wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

